Wahlarzt - Was heißt das?

 

Meine Ordination wird als Wahlarztordination geführt. Das bedeutet, dass Sie als Privatpatient behandelt werden und die Rechnung vorerst selbst bezahlen müssen. Die Bezeichnung „Wahlarzt“ weist auf das Recht der Patienten hin, sich den Arzt frei wählen zu können. Ein Wahlarzt ist ein Arzt, der sich in keinem Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse befindet. Es gibt jedoch die Möglichkeit sich einen Teil der bezahlten Summe bei der Krankenkasse und/oder bei einer Privatversicherung zurück zu holen. Sie müssen dazu Ihre bezahlte Rechnung bei der Krankenkasse bzw. Versicherung zur Rückverrechnung einreichen. Bitte beachten Sie, dass nur die Krankenkassentarife rückerstattet werden.